0172 7101648    |    h.laube@laube-immobilien.de

ENERGIEAUSWEIS

Seit 2019 bin ich offizieller Partner der Ärzte & Apotheker Immobilien

Energieausweis - die Eintrittskarte zum aktiven Klimaschutz

Seit 2009 ist gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energieausweis für Wohn- und Gewerberaum verpflichtend. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Wer sich nicht daran hält, muß mit einem Bußgeld von bis zu € 15.000,- rechnen. Häuser unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis. Mit meinem Netzwerk unterstütze ich Sie gerne bei der Beschaffung eines Energieausweises.

Verbrauchsbasierter Energieausweis

Beim Verbrauchsausweis wird die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs berechnet. Der Verbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre fließen in die Berechnung ein.

Bedarfsbasierter Energieausweis

Der Bedarfs­ausweis zeigt den Energiebedarf, der anhand der Gebäudeeigenschaften und verwendeter Technik berechnet wird. Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie sich Bausubstanz und Energieeffizienz darstellen.

Immobilienbewertung

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit und fordern Sie Ihre Immobilienbewertung an. Ohne jede Verpflichtung und 100% kostenlos.

WICHTIGES ZUM ENERGIEAUSWEIS

Der Energieausweis informiert

Der Energiepass gibt Auskunft zum energetischen Zustand eines Gebäudes. Und damit, wie viel Energie gebraucht wird. Eine wichtige Information für Käufer, Mieter und Pächter. Der Energiepass hilft, die Kosten für Heizung und Warmwasser zu schätzen und verschiedene Häuser miteinander zu vergleichen. Weiterhin benennt der Energieausweis energetische Mängel eines Hauses und gibt Empfehlungen zur energetischen Sanierung.

In der Regel erstellen Fachleute mit spezieller Aus- und Weiterbildung wie Architekten, Bauingenieure, Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Energieberater und Energieunternehmen den Energieausweis. Eine Vor-Ort-Besichtigung ist nicht zwingend erforderlich. Energieausweise können auch online erstellt werden. Achtung, ein Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig. Mit meinem Netzwerk unterstütze ich Sie gerne bei der Beschaffung eines Energieausweises.
In bestimmten Fällen muß es der aufwändigere Bedarfsausweis sein. Das gilt für Häuser mit weniger als 5 Wohnungen, sofern der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und nach 1977 nicht modernisiert wurde. Auch für Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen. Alle anderen Eigentümer können zwischen dem einfacheren Verbrauchsausweis oder dem Bedarfsausweis frei wählen.
Der Preis hängt von der Art des Energieausweises ab. Den einfacheren Verbrauchsausweis gibt es von ca. € 50,- bis € 100,-. Der Bedarfsausweis ist deutlich aufwändiger und daher teurer. Hier müssen Sie ca. € 300,- bis € 500,- veranschlagen. Online-Energieausweise sind günstiger zu bekommen, jedoch müssen Sie dort alle erforderlichen Daten selbst bereitstellen.
Ein Energieausweis kann nie für eine einzelne Wohnung ausgestellt werden. Die Eigentümergemeinschaft muß den Verwalter beauftragen, einen Energieausweis für Wohngebäude ausstellen zu lassen. Darauf haben Sie als Wohnungseigentümer Anspruch. Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft gemäß der Miteigentumsanteile.
quick-tipp_box_icon

Tippgeber-Provision
Ein Dankeschön von mir an Sie

Sie wissen, dass jemand sein Haus, seine Eigentumswohnung oder sein Grundstück verkaufen möchte? Teilen Sie mir das gerne mit. Kommt es durch Ihren Tipp zum Verkauf der Immobilie durch mich, sind
Ihnen 10% der Netto-Maklerprovision sicher.

Es geht ganz einfach! Klicken Sie einfach auf den Kontakt-Button oder rufen mich an.
Ihre Prämie erhalten Sie sofort, nachdem die Maklerprovision bei mir eingegangen ist.

Bedingungen für die Tippgeberprovision

  • die Immobilie ist mir noch nicht bekannt
  • die Immobilie wird noch nicht zum Verkauf angeboten
  • Sie sind nicht Eigentümer oder dessen Ehe- oder Lebenspartner
  • Kontaktdaten des Eigentümers dürfen Sie nur mit dessen Einverständnis an mich weitergeben!

Melden Sie sich einfach per Telefon, Kontaktformular oder E-Mail.
Danke!