IMMOBILIEN MIETEN
Haus, Wohnung oder Gewerberaum mieten
- ganz nach Bedarf
Schauen Sie sich in Ruhe die aktuellen Angebote an und kontaktieren mich
bei Bedarf: So erfahren Sie mehr Details, mitunter sind weitere spannende Objekte
noch gar nicht veröffentlicht und auf Wunsch nehme ich Sie gern in meine Datei mit Gesuchen auf.
Immobilienbewertung
Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit und fordern Sie Ihre Immobilienbewertung an. Ohne jede Verpflichtung und 100% kostenlos.
Kurze, aussagekräftige Antworten auf die
wichtigsten Fragen bei der Anmietung von
Wohn- oder Gewerberaum habe ich hier für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie sich für ein Angebot interessieren, sollten wir zunächst kurz telefonieren. Generelle Eckpunkte lassen sich so am schnellsten und besten klären. Ist das Objekt nach wie vor für Sie
interessant, sende ich Ihnen ein aussagekräftiges Exposé und mache Ihnen Terminvorschläge für eine Besichtigung. Sie sind begeistert, die Konditionen stimmen? Dann folgt der formelle Teil. Eine
Sache der Kommunikation. Und die ist, da Sie mich als einzigen Ansprechpartner haben, bis zum Abschluss eine runde Sache.
Seit 2015 gilt für Wohnraum das sogenannte „Bestellerprinzip“ – heißt, wer den Makler beauftragt (meist der Vermieter), zahlt ihn auch. Bei Anmietung eines gewerblichen Objekts entrichtet üblicherweise der Mieter die Courtage.
Als Sicherheit ist bei Anmietung von Wohnraum eine Mietkaution üblich, die nach aktueller Gesetzeslage nicht höher als drei Monatsmieten betragen darf. Maßgeblich ist die Grundmiete, d.
h. die sogenannte Kaltmiete. Der Vermieter hat die Kaution sicher und möglichst gewinnbringend anzulegen. Die zusätzliche Forderung nach einer Mietbürgschaft eines Dritten ist nicht zulässig. Bei Mieterhöhungen muss die Kaution nicht aufgestockt werden. Die Kaution für gemietete Gewerberäume ist frei verhandelbar, sollte ein nachvollziehbares Sicherungsbedürfnis des Vermieters jedoch nicht überschreiten. Sie haben Fragen dazu? Fragen Sie gern.
Wichtig sind ein aussagekräftiges Exposé, Energieausweis und zu gegebener Zeit der Mietvertragsentwurf. Sie als Mietinteressent müssen mit einer Bonitätsprüfung einverstanden sein und Dokumente wie Selbstauskunft, Schufaauskunft, Identitätsnachweis, Vorvermieterbescheinigung und Verdienstbescheinigungen oder Arbeitsvertrag vorlegen.
Der Vermieter muss spätestens bei der ersten Besichtigung einen Energieausweis vorlegen, so dass Sie die Energieeffizienz und damit die Wirtschaftlichkeit beurteilen können.
Achtung, ein Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig! Ich prüfe den Status gern für Sie.
Faire Mietverträge, aktuelle gesetzliche Bestimmungen, versteckte Stolpersteine – welcher „Normalo“ kann dieses Fachgebiet überblicken. Schon kleine Versäumnisse können unliebsame Folgen haben. Es zeigt sich immer wieder, dass die ganzheitliche Begleitung durch einen Profi als „neutrale Instanz“ entscheidende Vorteile hat.
Neben allen To-dos, die direkt mit der Vermittlung eines Mietobjekts zu tun haben, bin ich auch bei verwandten Themen gern für Sie da – persönlich oder mit einem guten Kontakt: Versicherung, Handwerker, Entrümpelung und Umzug, Gartengestaltung ..