ENERGIEAUSWEIS
Energieausweis - die Eintrittskarte zum aktiven Klimaschutz
Seit 2009 ist gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energieausweis für Wohn- und Gewerberaum verpflichtend. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Wer sich nicht daran hält, muß mit einem Bußgeld von bis zu € 15.000,- rechnen. Häuser unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis. Mit meinem Netzwerk unterstütze ich Sie gerne bei der Beschaffung eines Energieausweises.
Verbrauchsbasierter Energieausweis
Beim Verbrauchsausweis wird die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs berechnet. Der Verbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre fließen in die Berechnung ein.
Bedarfsbasierter Energieausweis
Der Bedarfsausweis zeigt den Energiebedarf, der anhand der Gebäudeeigenschaften und verwendeter Technik berechnet wird. Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie sich Bausubstanz und Energieeffizienz darstellen.
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WICHTIGES ZUM ENERGIEAUSWEIS
Der Energieausweis informiert
Der Energiepass gibt Auskunft zum energetischen Zustand eines Gebäudes. Und damit, wie viel Energie gebraucht wird. Eine wichtige Information für Käufer, Mieter und Pächter. Der Energiepass hilft, die Kosten für Heizung und Warmwasser zu schätzen und verschiedene Häuser miteinander zu vergleichen. Weiterhin benennt der Energieausweis energetische Mängel eines Hauses und gibt Empfehlungen zur energetischen Sanierung.
In der Regel erstellen Fachleute mit spezieller Aus- und Weiterbildung wie Architekten,
Bauingenieure, Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Energieberater und Energieunternehmen den Energieausweis. Eine Vor-Ort-Besichtigung ist nicht zwingend erforderlich. Energieausweise können auch online erstellt werden. Achtung, ein Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig. Mit meinem Netzwerk unterstütze ich Sie gerne bei der Beschaffung eines Energieausweises.
In bestimmten Fällen muß es der aufwändigere Bedarfsausweis sein. Das gilt für Häuser mit weniger als 5 Wohnungen, sofern der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und nach 1977 nicht modernisiert wurde. Auch für Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen. Alle anderen Eigentümer können zwischen dem einfacheren Verbrauchsausweis oder dem Bedarfsausweis frei wählen.
Der Preis hängt von der Art des Energieausweises ab. Den einfacheren Verbrauchsausweis gibt es von ca. € 50,- bis € 100,-. Der Bedarfsausweis ist deutlich aufwändiger und daher teurer. Hier müssen Sie ca. € 300,- bis € 500,- veranschlagen. Online-Energieausweise sind günstiger zu bekommen, jedoch müssen Sie dort alle erforderlichen Daten selbst bereitstellen.
Ein Energieausweis kann nie für eine einzelne Wohnung ausgestellt werden. Die Eigentümergemeinschaft muß den Verwalter beauftragen, einen Energieausweis für Wohngebäude ausstellen zu lassen. Darauf haben Sie als Wohnungseigentümer Anspruch. Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft gemäß der Miteigentumsanteile.