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IMMOBILIEN KAUFEN

Seit 2019 bin ich offizieller Partner der Ärzte & Apotheker Immobilien

Haus, Wohnung oder Grundstück kaufen
mit Sicherheit

Schauen Sie sich in Ruhe die aktuellen Angebote an und kontaktieren mich bei Bedarf: So erfahren Sie mehr Details, mitunter sind weitere spannende Objekte noch gar nicht veröffentlicht und auf Wunsch nehme ich Sie gern in meine Datei mit Gesuchen auf.

Immobilienbewertung

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit und fordern Sie Ihre Immobilienbewertung an. Ohne jede Verpflichtung und 100% kostenlos.

Kurze, aussagekräftige Antworten auf die
wichtigsten Fragen beim Kauf von Immobilien habe ich
hier für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie sich für ein Objekt interessieren, sollten wir zunächst kurz telefonieren. Generelle Eckpunkte lassen sich so am schnellsten und besten klären. Ist die Immobilie nach wie vor für Sie interessant, sende ich Ihnen ein aussagekräftiges Exposé und mache Ihnen Terminvorschläge für eine Besichtigung. Sie sind begeistert, die Konditionen sind abschließend verhandelt? Dann folgt der formelle Teil. Eine Sache der Kommunikation. Und die ist, da Sie mich als einzigen Ansprechpartner haben, bis zum Abschluss eine runde Sache. Welche Unterlagen bis zum Notartermin und zur Übergabe eine Rolle spielen, lesen Sie unter einer der folgenden Fragen.

Ab dem 23.12.2020 gilt ein Gesetz, dass eine faire Regelung der Provisionszahlung zwischen Verkäufer und Käufer schafft. Danach zahlen private Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern nur noch die Hälfte der Maklerprovision. Kommt es zum Kaufvertrag, zahlen also Verkäufer und Käufer die Provision je zu gleichen Teilen. Der Maklervertrag bedarf jetzt zwingend der Textform. Eine mündliche Absprache oder der Handschlag reichen nicht mehr aus!
Je nach Objekt reden wir über Dokumente wie Flurkarte, Grundbuchauszug, ggf. Teilungserklärung, Auszug Baulastenverzeichnis, Baubeschreibung, Berechnung Wohn- und Nutzfläche, Berechnung umbauter Raum, Energieausweis … klingt kompliziert? Ist es auch, allerdings weniger für Sie. Zu meinen Aufgaben gehört, Sie bei all diesen Formalitäten bis hin zum Notarvertrag zu begleiten. Alles rund um die Finanzierung liegt ganz in Ihren und den Händen Ihrer Bank.
Der Verkäufer muss bereits zur ersten Besichtigung einen Energieausweis vorlegen, so dass Sie die Energieeffizienz und damit die Wirtschaftlichkeit beurteilen können. Achtung, ein Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig! Ich prüfe den Status gern für Sie.
Die Notarkosten trägt grundsätzlich der Käufer. Nur Gebühren für ausschließlich den Verkäufer betreffende Änderungen im Grundbuch (z. B. Löschung einer Grundschuld, eines Vorkaufsrechts oder Rechte Dritter) zahlt auch der Verkäufer. Zu den Kaufnebenkosten, die der Notar abrechnet (ca. 1,5 bis 2 % des Kaufpreises), gehören neben Beratung, Vertrag und dessen Beurkundung sowie der Abwicklung des Kaufpreises auch die Gebühren für die Eintragungen im Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Grundschuldbestellung, Eintrag Grundschuld und Eigentümer, Löschung Auflassungsvormerkung). Bei all dem haben Sie mich kostenfrei an Ihrer Seite.
Der Wert, mit dem wir bei einem Immobilienkauf umgehen, ist so erheblich wie die formellen und rechtlichen Herausforderungen. Schon kleine Versäumnisse können unliebsame Folgen haben. Trotz der vermeintlichen Einsparung einer Courtage zeigt sich immer wieder, dass eine ganzheitliche Begleitung des Kaufs von einem Profi als „neutrale Instanz“ entscheidende Vorteile hat.
Neben allen To-dos, die direkt mit der Vermittlung einer Immobilie zu tun haben, bin ich auch bei verwandten Themen gern für Sie da – persönlich oder mit einem guten Kontakt: Finanzen, Versicherung, Bau und Handwerker, Entrümpelung und Umzug, Gartengestaltung …
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Tippgeber-Provision
Ein Dankeschön von mir an Sie

Sie wissen, dass jemand sein Haus, seine Eigentumswohnung oder sein Grundstück verkaufen möchte? Teilen Sie mir das gerne mit. Kommt es durch Ihren Tipp zum Verkauf der Immobilie durch mich, sind
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Bedingungen für die Tippgeberprovision

  • die Immobilie ist mir noch nicht bekannt
  • die Immobilie wird noch nicht zum Verkauf angeboten
  • Sie sind nicht Eigentümer oder dessen Ehe- oder Lebenspartner
  • Kontaktdaten des Eigentümers dürfen Sie nur mit dessen Einverständnis an mich weitergeben!

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