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IMMOBILIENBEWERTUNG

Seit 2019 bin ich offizieller Partner der Ärzte & Apotheker Immobilien

Immobilien bewerten - auf dem richtigen Weg

Was ist Ihre Immobilie wert? Eine Ersteinschätzung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung lasse ich Ihnen schnell und kostenlos per E-Mail zukommen. Der ermittelte Sach- oder Ertragswert muss nicht einem möglichen Verkaufspreis entsprechen, sondern sollte lediglich als Hilfestellung für die Festlegung eines marktgerechten Verkaufspreises herangezogen werden. Dazu ist eine persönliche Besichtigung erforderlich. Jetzt wird es konkreter: Im Vordergrund steht das Objekt selbst. Neben Größe und Ausstattung werden Grund, Gebäudesubstanz, Sanierungsbedarf, Ausbaupotenzial und bei Vermietabsicht der zu erwartende Ertrag bewertet. Die Preisermittlung von Grundstücken basiert insbesondere auf Lage, Größe und Bebaubarkeit. Mit der Empfehlung dieser kostenlosen Immobilien-Wert-Analyse legen wir gemeinsam den Angebotspreis für Ihr Haus, Wohnung oder Grundstück fest.

Alles geregelt - die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmowertV)

Die ImmowertV ist die gesetzliche Grundlage zur Ermittlung des Marktwertes für Immobilien. Unterschieden wird zwischen Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren. Beim Vergleichswert bieten die erzielten Preise von ähnlichen Objekten einen guten Anhaltspunkt. Liegen solche Daten nicht vor, wird der reine Sachwert angesetzt. Bei vermieteten Immobilien spielt der Ertragswert eine wichtige Rolle, errechnet u. a. aus Mieteinnahmen, Ausfallrisiken und Restnutzungsdauer. Welches Verfahren für Ihr Objekt relevant ist, empfehle ich Ihnen im Rahmen unserer Zusammenarbeit.

Externe Faktoren regulieren den Immobilienpreis

Bei allen Wertermittlungsverfahren beeinflussen beispielsweise eine unverbaubare Aussicht oder die Lage in einer verkehrsarmen Nebenstraße, die Nachbarschaft, die urbane Nähe und die Qualität der Infrastruktur – wie Verkehrsanbindung/ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants, Kitas und Schulen, Kulturangebote – den Marktwert von Wohnimmobilien. In den Exposés, die ich für jedes Objekt eigens ausarbeite, sind diese Merkmale explizit berücksichtigt.

Manchmal muss es ein Gutachten sein

Bei z.B. gerichtlichen Auseinandersetzungen, Erbschaftsfällen, Scheidungen, Zwangsversteigerungen oder steuerlichen Anlässen ist ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch durch einen Bausachverständigen zwingend erforderlich. Im Unterschied zur kostenlosen Immobilien-Wert-Analyse entstehen dafür Kosten. Mit meinem Netzwerk unterstütze ich Sie gerne bei der Beschaffung eines solchen Gutachtens.

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Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit und fordern Sie Ihre Immobilienbewertung an. Ohne jede Verpflichtung und 100% kostenlos – versprochen! Diese Ersteinschätzung lasse ich Ihnen umgehend per E-Mail zukommen. Dann entscheiden Sie, wie es weitergeht! Ein marktgerechter Verkaufspreis kann erst nach einer gemeinsamen Besichtigung Ihrer Immobilie unter Einbeziehung aller wertrelevanten Faktoren bestimmt werden. Nach wie vor ohne jede Verpflichtung und 100% kostenlos.
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Bedingungen für die Tippgeberprovision

  • die Immobilie ist mir noch nicht bekannt
  • die Immobilie wird noch nicht zum Verkauf angeboten
  • Sie sind nicht Eigentümer oder dessen Ehe- oder Lebenspartner
  • Kontaktdaten des Eigentümers dürfen Sie nur mit dessen Einverständnis an mich weitergeben!

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